Kinderschutzkonzept

1 Einleitung

1.1 Grundlegendes Über uns und unsere Einrichtung

a) Wir sind...

Wir sind eine alterserweiterte, Naturpädagogische private Kinderkrippe Kunterbunt in Jochberg mit einer Gruppe. Wir betreuen Kinder ab 0,5 Jahr bis vor dem Kindergarten. Es gibt die Möglichkeit, dass am Nachmittag die Kindergartenkinder von Aurach mit dem Taxi zu uns in die Kinderkrippe gebracht werden. Die Kosten werden von der Gemeinde Aurach übernommen. Wir betreuen max 12 Kinder in
der Gruppe mit einer Pädagogin und einer Assistentin nach Bedarf auch noch zusätzlich eine
Stützkraft.


Unsere Kinderkrippe verfügt über einen überdachten Eingang, 2 Gärten, einen Spielgarten und einen Motorik- und Gemüsegarten. Wir haben eine große Garderobe, eine Erschließung, einen Bewegung- & Schlafraum – der Schlafraum wird mit einem Vorhang abgetrennt. Einen Sanitärbereich mit einem großen Wickeltisch mit Treppe – wo die Kinder die Möglichkeit haben, allein auf den Wickeltisch hinauf und hinunterzugehen und zwei kleine Toiletten, eine Dusche und eine behinderte gerechte Toilette. Einen Gruppenraum mit einem Podest mit Rutsche, Höhle und Kuschelecke, verschiedenen Spielecken - wie Bauecke, eine Küche, eine Motorik/Malecke und einen Tisch mit 6 Stühlen. Eine Küche mit verschiedenen altersadäquaten Sitzmöglichkeit, die Küche verfügt über Podeste die
herausziehbar sind, damit wir mit den Kindern kochen und backen können. Unsere Kinderkippe ist ca.250m2 groß.


Unser Programm findet täglich an der frischen Luft statt, egal welches Wetter es gerade hat. Unser Motto „Es gibt ein schlechtes Wetter, nur eine schlechte Kleidung“. Im Sommer verbringen wir die meiste Zeit an der frischen Luft, Jausnen und Mittagessen im Garten. Wir besuchen die umliegenden Bauernhöfe, gehen in den Wald, in die Schlucht, suchen Naturmaterialien, gehen in den Wald und machen auch einige Ausflüge uvm. Wir erkunden mit alles unseren Sinnen die Natur. Die Kinder dürfen bei uns schmutzig werden. Auch der Herbst hat seine schönen Seiten, wir gehen Blättersammeln, Tier suche in den Wald, Wasserlacke hüpfen uvm. Im Winter gehen wir Rodeln, Gondel fahren, im Schnee herumtollen uvm. Wenn der Frühling erwacht, suchen wir die ersten Schneeglöckchen auf den Wiesen. Ein Morgenkries, die Pädagogischen Einheiten. je nach Jahresthema, die Turneinheiten, die Spielphasen dürfen natürlich im täglichen Ablauf nicht fehlen.

b) Selbstverpflichtung zum Kinderschutz

Mit diesem Kinderschutzkonzept stellen wir uns klar gegen jede Form von Grenzverletzung und Gewalt und sorgen dafür, dass der Schutz von Kindern in unserer Einrichtung größtmöglich sichergestellt ist. Wir sorgen dafür, dass Kinder ein Umfeld vorfinden, das für sie besonders sicher ist, in dem die Einhaltung der Kinderrechte gewährleistet wird und in dem sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt werden, und ihre Interessen im Vordergrund stehen.

Um das zu erreichen, setzen wir die in diesem Konzept beschriebenen Grundsätze und Maßnahmen um.

Im Hinblick auf Kinderschutz ist uns wichtig:

Die Rolle der Pädagogin:

Wir Erzieher der Kinderkrippe halten eine liebevolle und wertschätzende Beziehung zu den Kindern und deren Eltern. Es ist uns wichtig den Kindern Geborgenheit, Sicherheit und Schutz zu bieten.

Unsere Einrichtung ist für viele Kinder und natürlich auch deren Eltern, der Weg in einen neuen Lebensabschnitt. Deshalb ist für uns ein verständnisvolles, respektvolles und einfühlendes Verhalten unabdingbar.

Kinder wissen genau, was sie wollen und geben dies auch zum Ausdruck. Es ist wichtig die Kinder zu verstehen, verbal oder auch nonverbal und darauf zu reagieren.

Genauso sollen Kinder eigene Erfahrungen sammeln und eigenständig experimentieren können. Wir versuchen uns so oft es geht zurückzuhalten und den Kindern nur dann Hilfe zu geben, wenn sie „wirklich“ benötigt wird.

Durch Beobachtungen, Gespräche mit den Eltern (wenn möglich täglich) und einen ständigen Ausstauch im Team, versuchen wir uns dem individuellen Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes anzupassen.

Wir sorgen dafür, dass die Kinder viele Möglichkeiten für ihre Entfaltung haben. Eine vorbereitete Umgebung sorgt für die verschiedensten Anreize.

Auch wenn Kinder ins Spiel oder in einer Beobachtung vertieft sind, einen Zustand des Fließens erreicht haben, sollte man diesen Zustand nicht stören oder unterbrechen.

Unsere Pädagogische Arbeit wird aufgrund von Gesprächen und Beobachtungen mit den Kindern geplant. So oft wie möglich finden Teamsitzungen statt, bei denen unter anderem auch unsere Arbeit gemeinsam nochmal reflektiert wird.

Die Rolle der Assistentin:

Regelmäßige Rücksprache mit der Leiterin und den Pädagoginnen
Kinder Geborgenheit, Schutz und Sicherheit zu geben und zu vermitteln
Kinder ermutigen und motivieren, Kinder in schwierigen Alltagssituationen unterstützen
Kinder als stabile emotionale Basis in ihrer Entwicklung liebevoll begleiten
Anbieten einfacher Spielformen, die bereits durch die tägliche Pädagogische Arbeit vertraut sind
Wiederholung und Vertiefung bereits bekannte Bildungsinhalte
Betreuung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
Begleitung bei Ausflügen und Exkursionen
Die verantwortungsvolle Übernahme der gesamten Gruppe für bis zu 5 Tage bei Ausfall der Pädagogin
Mithilfe bei der Alltagshygiene der Kinder

Unser Bild vom Kind

Wir sehen das Kind als einzigartige Persönlichkeit, seiner sozialen und kulturellen Herkunft und mit seinen unterschiedlichen Bedürfnissen und individuellem Entwicklungstempo.

Die Kinder werden von uns als Wesen gesehen, die von Geburt an mit Kompetenzen und Fähigkeiten
ausgestattet sind. Sie verfügen über genug Möglichkeiten sich ihrer Umwelt mitzuteilen und ihre Entwicklung
selbst zu steuern.

Kinder nehmen aus eigenem Antrieb Kontakt mit ihrer Umwelt auf und beenden ihn von selbst wieder, wenn sie überfordert sind. Sie regieren aktiv auf eine anregende Umgebung. Kindliches Lernen geschieht in einem selbständigen Prozess der durch Erleben und Handeln, durch eigenes Experimentieren und durch soziale Interaktionen, beeinflusst werden.

Den Kindern wird zugetraut Verantwortung für ihr Wohlbefinden und ihre Zufriedenheit zu übernehmen. Sie sind bereits von Geburt an fähig zur Selbstbestimmung. Dafür brauchen Kinder eine kindgerechte Umgebung und zugewandte Erwachsene, die ihnen vielfältige Möglichkeiten und Anreize zur Selbstentfaltung und Entscheidungsfreiheit bieten.
Kinder müssen ihre Neugier bewahren und bereit sein ihr Wissen ständig zu erweitern und neue Sachen dazu zu lernen.
Wir sehen das Kind als eigenständige Persönlichkeit. Es kann sich ausprobieren, experimentieren, neugierig sein, Fragen stellen, aber auch Fehler machen, wütend und traurig sein, oder auch fröhlich, nachdenklich oder gar ängstlich sein.

Unser Pädagogisches Konzept

Die bestmögliche Betreuung der Kinder, die mit ihren individuellen Stärken und Schwächen zu uns kommen, ist den Pädagoginnen und Assistentinnen wichtig.
Damit sich die Kinder wohl und angenommen fühlen, achten wir auf eine Atmosphäre mit gegenseitiger Achtung, Respekt und Wärme. Unsere Vision ist es, unseren Kindern ein zweites Zuhause zu geben, in dem sie sich sicher, wertgeschätzt und wohl fühlen, sowohl optimal betreut und individuell gefördert werden. Diese Vision basiert auf einer Werthaltung, die davon geprägt ist, aus unseren Kindern weltoffene, interessierte und starke Persönlichkeiten zu machen.
Es ist die Aufgabe der Pädagogen/innen, geeignete Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Dennoch bieten wir täglich Impulse für einzelne Kinder, Kleingruppen, aber auch für die gesamte Gruppe. Diese sind dem Entwicklungsstand der Kinder angepasst und orientieren sich an ihren Interessen.
Kinder mit besonderem Förderbedarf werden separat und optimal betreut. Sie werden in Alltagsabläufen integriert und auf ihre Bedürfnisse wird vom Fachmitarbeiter eingegangen. Auch die Möglichkeit der Einzelintegration in einer Krippe mit Unterstützung einer Stützkraft besteht.
Alle unsere Aktivitäten haben ein Ziel: Die gesunde und selbstbewusste Entwicklung der Kinder mit Hilfe positiver Erfahrungen und vertrauter, zuverlässiger Bindung. Basis dafür sind einerseits ein kindgerechtes, abwechslungsreiches, anregendes und sicheres Umfeld, anderseits ein Team von Pädagoginnen und Assistentinnen, das qualifiziert und mit Engagement die Entwicklung jedes einzelnen Kindes fördert und dabei einem Pädagogischen fundierten Konzept folgt, das im Weiteren beschrieben ist.
Dazu gehört auch das wichtige Thema der gesunden Ernährung. Wir bieten ein frisch gekochtes Mittagessen an. Wir legen Wert auf gesunde, vitaminreiche und abwechslungsreiche Ernährung – dies gilt auch für die Jause der Kinder.
Es ist uns wichtig, die Kinder beiderlei Geschlecht in der Findung ihrer Geschlechtsidentität zu unterstützen und auf Gleichberechtigung hinsichtlich Wertschätzung und Bildungschancen zu achten. Die Kinder werden entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Einrichtungsalltag und zur Gestaltung der Einrichtung beteiligt.

Wir unterstützen die Kinder, eine Beziehung zur belebten und unbelebten Natur aufzubauen, indem wir die freie Naturtäglich als notwendigen Entwicklungsraum für unsere Kinder erkennen. Die Kinder lernen dadurch die Entwicklungsstadien der Natur kennen. In unserem großen Außengelände werden wir gemeinsam mit den Kindern einen Kräutergarten und Hochbeete anlegen. Weiteres besuchen wir den umliegenden Bauernhof, den Fluss, den Wald, laufen über die Felder uvm.
Unsere pädagogische Grundeinstellung basiert auf dem Wissen, dass Kinder Freiräume und Entfaltung ihrer Persönlichkeit brauchen, aber auch klare Grenzen und Regeln zur Orientierung und Sicherheit. Daher sind uns Alltagsrituale, gute Umgangsformen und ein überschaubares Bezugsbetreuermodell genauso wichtig wie Erfahrungsräume und Selbstbestimmung wichtig damit Stress und Unruhe minimiert werden kann.

1.2 Grundlagen Unseres Kinderschutzkonzeptes

Grundlage unseres Kinderschutzkonzepts ist

  • das Basis-Kinderschutzkonzept für den Elementarbildungsbereich in Tirol
  • der bundesländerübergreifende Bildungs RahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich
  • die Leitlinien für gewaltfreie sozial-/pädagogische Einrichtungen des Familienministeriums (jetzt
    Bundeskanzleramt) sowie
  • der internationale Standard für Kinderschutzkonzepte von Keeping Children Safe.

a) Ziele, Zweck und Reichweite

Ziel und Zweck dieses Schutzkonzepts ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder in unserer Einrichtung vor Grenzverletzung und jeder Form von Gewalt geschützt sind.
Darüber hinaus dient es auch als Rahmen, um Mitarbeitenden Handlungssicherheit in sensiblen Situationen zu geben, sie vor falschen Anschuldigungen und die Einrichtung vor Ansehensverlust zu schützen.
Wo Menschen miteinander arbeiten, können auch Fehler passieren. Unser Kinderschutzkonzept hat auch zum Ziel, dass wir auf Fehler professionell, unaufgeregt, frühzeitig und unterstützend reagieren. Letztendlich dient es dazu, im Falle eines Verdachtes auf Gewalt gestützt auf festgeschriebene Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen wirkungsvoll agieren zu können.
Alle Mitarbeitenden in unserer Einrichtung, ob sie tagtäglich direkt mit den Kindern arbeiten oder nicht,
setzen unser Kinderschutzkonzept durch ihr bewusstes Handeln um.

b) Rechtlicher Rahmen

Den übergeordneten rechtlichen Rahmen bildet für unser Kinderschutzkonzept die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) sowie deren Fakultativprotokolle.
Die UN-KRK legt in 10 Grundprinzipien die gleichen Rechte für alle Kinder fest:

  1. das Recht auf Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Religion, Herkunft, Behinderung und
    Geschlecht
  2. das Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  3. das Recht auf Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung, im Sinne der Gleichberechtigung und des
    Friedens
  4. das Recht auf Bildung und Ausbildung sowie auf Freizeit, Spiel und Erholung
  5. das Recht auf gesunde Ernährung, Gesundheitsversorgung und Wohnung
  6. das Recht auf Unterstützung, damit auch Kindern mit Behinderung ein unabhängiges Leben in der
    Gemeinschaft möglich ist
  7. das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Vernachlässigung und
    Ausbeutung
  8. das Recht, sich zu informieren, sich in der Muttersprache mitzuteilen, zu versammeln und seine
    Kultur und Religion zu leben
  9. das Recht, dass bei allen Entscheidungen das Wohl des Kindes an vorderste Stelle gestellt wird
  10. das Recht, angehört und in seiner Meinung respektiert zu werden

Folgende nationalen Gesetzte sind für die elementaren Bildungseinrichtigungn besonders relevant:

  • AGBG, § 137, Gewaltverbot
  • AGBG, § 138, Kindeswohl
  • Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 sowie das entsprechende Landesgesetz
    für Tirol
  • Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vom 20.1.2011. Verfassungsgesetzlich
    verankert sind darin insbesondere das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit (Art. 5), das Recht des
    Kindes auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in seinen eigenen
    Angelegenheiten und das für die gesamte Rechts- und Sozialordnung geltende
    Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip (Art. 1).
  • StGB, Abschnitt 10, Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung:
    insbesondere relevant §§ 206; 207; 207a; 207b; 208; 208a; 212; 214; 215a sowie auch § 220b,
    Tätigkeitsverbot.

Der rechtliche Rahmen für die Kinderbildungseinrichtungen in Tirol wird in Landesgesetzen geregelt:

  • Tiroler Kinderbildungs- und -Kinderbetreuungsgesetz vom 1.10.2023
  • sowie zugehörige Verordnungen

c) Gewaltformen und ihre Definitionen

Gewalt gegen Kinder (allgemein)

Gewalt verletzt die Rechte des Kindes auf körperliche und psychische Integrität. Gewalt gegen Kinder tritt in unterschiedlichsten Formen und Situationen auf und steht in der Regel mit Machtungleichgewicht und Abhängigkeiten in Zusammenhang. Sie kann durch Erwachsene ausgeübt werden, aber auch durch Kinder gegenüber anderen Kindern; sie schließt auch Gewalt von Kindern an sich selbst (z. B. Selbstverletzung) mit ein. Vielfach sind Kinder mehrfachen Formen von Gewalt – auch gleichzeitig - ausgesetzt, teilweise auch in Verbindung mit Ausbeutung von Kindern (Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen), und mit erhöhtem Risiko bei bestimmten Gruppen, z. B. Kinder mit Behinderungen.
Wir verwenden in unserem Kinderschutzkonzept den Gewaltbegriff, der auch Art. 19 der UN-Kinderrechtskonvention und Art. 5 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern 2011
zugrunde liegt.

Gewaltverbot in Österreich

In Österreich ist der Einsatz jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder als Erziehungsmittel in der Familie, in Schulen und Einrichtungen seit 1989 verboten.

Kinderschutzsysteme

Kinderschutz zielt darauf ab, ein schützendes und stärkendes Lebensumfeld für Kinder zu schaffen, damit die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung gewährleistet sind. Diese Aufgabe setzt notwendigerweise die Zusammenarbeit verschiedenster Akteur*innen voraus. In diesem Sinne kooperieren auch wir im Bedarfsfall nicht nur mit den Familien, sondern auch mit der Kinder- und Jugendhilfe oder der Polizei, und kommen unseren gesetzlichen Mitteilungspflichten bei konkretem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach.

körperliche Gewalt / physische Gewalt

Absichtliche Anwendung von körperlichem Zwang zum Nachteil des Kindes, unabhängig von der Intensität des Zwangs – sie reicht vom leichten Klaps über Schütteln und schweren Schlägen bis zur Anwendung von Stöcken und anderen Gegenständen.
Physische (körperliche) Gewalt umfasst demnach alle Formen von Misshandlungen: Schlagen, Schütteln (von Babys und kleinen Kindern), Stoßen, Treten, Boxen, mit Gegenständen werfen, an den Haaren ziehen, festhalten uvm.

psychische Gewalt

umfasst das Vorenthalten einer dem Alter angemessenen und die psychosoziale Entwicklung des Kindes fördernden Umgebung sowie sämtliche Formen der Misshandlung mittels psychischen oder emotionalen Druckes. Dazu gehört jede Form von Zwang, Beschämung, Demütigung, Abwertung oder Zurückweisung, lächerlich machen, beschimpfen, in Furcht versetzen, ignorieren, isolieren und einsperren, ebenso das Miterleben von häuslicher Gewalt, Stalking, Mobbing/Bullying und Cyberbullying sowie Liebesentzug oder das Erzeugen von Schuldgefühlen.

Für religiöse Bildungseinrichtungen ist auch das Ausüben von Druck mittels religiöser Inhalte als Form psychischer Gewalt zu beachten.

sexualisierte Gewalt

ist die tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes, d.h. sämtliche Formen sexueller Aktivitäten wie unsittliche Berührungen, Geschlechtsverkehr etc. („Hands-on-Delikte“). Ebenso gehören dazu Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt, wie zum Beispiel das Zeigen von pornographischem Material („Hands-off-Delikte“). Sexuelle Gewalt ist ein Akt der Aggression und des Machtmissbrauchs.

Dabei geht es um Verleitung zu sexueller Handlungen genauso wie um Zwang zu solchen Handlungen. Sexualisierte Gewalt erfolgt oftmals auch in Verbindung mit sexueller Ausbeutung, z. B. bei der Herstellung und Verbreitung von Darstellungen
dieser Gewalthandlungen im Internet (früher meist als „Kinderpornographie“ bezeichnet).

Vernachlässigung

Vernachlässigung wird definiert als „die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre (Schone u.a. 1997). Unterlassungen können verschiedene Grundbedürfnisse von Kindern betreffen. Entsprechend werden mehrere Unterformen von Vernachlässigung unterschieden: Körperliche Vernachlässigung (z. B. unzureichende Versorgung mit Nahrung, angemessener Kleidung, mangelhafte Hygiene, medizinische Versorgung, u.a.), Erzieherische und kognitive Vernachlässigung (fehlende Kommunikation, fehlende Anregung).
Zu neueren Formen von Vernachlässigung zählt fahrlässig geduldeter oder zu häufiger Medienkonsum, insbesondere von altersinadäquaten oder gewalttätigen Medieninhalten.

Strukturelle/Institutionelle Gewalt

Dabei handelt es sich um Gewaltformen, die nicht von einem handelnden Subjekt ausgehen, sondern in die Struktur eines größeren Systems eingebaut sind. Dies kann z. B. die Gesellschaft sein oder auch eine Organisation bzw. ein bestimmter Bereich, z. B. das Bildungssystem. 9 z.B. Aufgrund der anhaltender Personalknappheit sind die Mitarbeiter ausgepowert und im Arbeitsalltag, selbst bei kleinen Herausforderungen, oft überfordert. Supervisionen/Intervisionen gibt es nicht. Dadurch kommet es immer wieder zu Fehlverhalten z.b. grober Umgangston, keine Zuneigung die Beschwerden seitens der Eltern häufen sich. Der Mitarbeiterwechsel nimmt zu.

d) Beteiligung von Kindern in unserer Einrichtung

Partizipation ist ein grundlegendes Kinderrecht und wird in unserem pädagogischen Alltag bewusst gelebt. Wir beteiligen Kinder altersadäquat und konsequent überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist.
Wir sehen die Grenzen der Beteiligung da, wo das Risiko einer Selbst- und Fremdgefährdung zu hoch ist, beiÜberforderung oder weil eine Situation eindeutig die Entscheidung der Erwachsenen erfordert. Dennoch dürfen und sollen Kinder im Forschen und im Kontakt miteinander auch Erfahrungen mit ihren eigenen Grenzen machen. Beteiligung bedeutet für uns, dass Kinder mitbestimmen dürfen und sollen – dies setzt eine klare Führung der Gruppe durch die pädagogischen Fachkräfte voraus und ein Öffnen eines Entscheidungsspielraumes für jedes einzelne Kind – vor allem dort, wo es seinen ganz persönlichen Bereich (Pflege, Essen, Schlafen) betrifft.
Die Abläufe gestalten wir so, dass viele der Handlungen von den Kindern selbst durchgeführt bzw. ihr Mitwirken (ohne Überforderung) möglich ist und ihre Grenzen geachtet werden z.B. Essen wird nach Bedarf der Kinder nachgeschöpft, Polster und Kuscheltier auf die Schlafmatte legen, wickeln im Stehen, wenn das Kind nicht liegen möchte, nach Kindes Wunsch beim Toiletten Gang helfen, die Türe zu schließen oder dabei zu bleiben.
Die Abwägung von Beteiligung versus Führung der Gruppe erfordert einen bewussten Umgang mit Macht. Unserer Meinung nach lässt sich Macht im pädagogischen Alltag kaum vermeiden und es versteht sich von selbst, dass nicht jede Entscheidung mit allen Kindern ausdiskutiert werden soll und kann. Das würde die Kinder überfordern, statt zur Eigenverantwortung anzuleiten. Dennoch möchten wir die Verteilung der Macht zwischen Kindern und Erwachsenen reflektiert im Blick behalten.
Bei der Entwicklung unseres Kinderschutzkonzeptes haben wir die Kinder ebenfalls beteiligt – so haben wir ihre Meinung zu Risiken in der Einrichtung „Wo ist es gut für dich in der Krippe und wo bist du nicht so gern?“, „Was magst du hier und was stört dich?“ etc. kindgerecht abgefragt und ihre Ideen, welche Regeln für Erwachsene im Umgang mit Kindern gelten sollen, eingeholt.

e) Informationen an Kinder, Eltern und die Öffentlichkeit über unser Kinderschutzkonzept

Die gemeinsame Verantwortung von Eltern und der Bildungseinrichtung für das Wohl der Kinder betont die Bedeutung der Kommunikation und des Dialogs im Rahmen des Schutzkonzepts. Frühzeitige Einbeziehung der Eltern ist entscheidend, um ihre Gedanken und Bedenken anzuhören. Im Kinderschutzkonzept wird festgelegt, wie die Eltern über die Haltung der Pädagogischen Fachkräfte und die Schutzmaßnahmen informiert werden.
Wir informieren Eltern, Kinder und die Öffentlichkeit darüber, dass wir ein Kinderschutzkonzept entwickelt haben und was dessen wichtigsten Inhalte sind. Diese Information beinhaltet in Kurzform eine Beschreibung unserer Haltung sowie eine kurze Nennung der präventiven Maßnahmen, z.B. Schulung des Personals, Verhaltenskodex. Zudem haben wir altersgerecht mit den Kindern über die Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes gesprochen und ihnen erklärt, warum wir dieses entwickeln und aus welchen Teilen
ein Kinderschutzkonzept besteht.
Unser Kinderschutzkonzept findet man ausgedruckt und für alle einsehbar in der Kinderkrippe, die Eltern haben die Möglichkeit es mit nach Hause zu bekommen, es hängt ein Infozettel in der Garderobe, dass wir ein Kinderschutzkonzept in der Krippe erarbeitet haben und auf unserer Homepage
Die Art der Beschwerdemöglichkeiten für Erwachsene (Eltern) und für Kinder sowie die Ansprechperson/en mit Kontaktdaten machen wir über folgende Wege bekannt:
Die Vertrauensperson ist bei uns Frau Slechta Sabine, sie ist die Pädagogin, Leitung und Obfrau in der Kinderkrippe, sie ist täglich anwesend und führt die Eingewöhnungs-, Eltern- und die tägliche Tür und Angelgespräche. Es ist uns wichtig, dass die Eltern ein Vertrauen in uns haben und sie mit jedem Anliegen zu uns kommen können. Ihre Telefonnummer 0650 / 2771971 oder info@kinderkunterbunt.co.at
Die Kinder haben täglichen Kontakt mit Frau Slechta, wo sie mit ihrer Erfahrung sehr gut erkennt, wie es dem Kind geht und wie es sich fühlt. Größere Kinder, die sie schon zum Ausdruck bringen können, kommunizieren auf ihre Art ihren Bedürfnissen oder Missständen. Seitens der Einrichtung wird agiert sobald etwas auffällig ist.

2 Präventionsmaßnahmen

2.1 Personal und Personalmanagement

  • Unsere Einrichtung legt großen Wert auf ausgebildete Mitarbeiter, es wird eine umsichtige Bewerbung und Auswahlverfahren auf Basis klar definierter Einstellungskriterien ausgeübt
  • Strafregisterbescheinigung wird von den Mitarbeitern eingeholt – wird alle 5 Jahre erneuert
  • Ein Hinweis auf Kinderschutz in der Stellenausschreibung ist ein klares Statement des Vereines und kann zusätzlich bewirken, dass etwaige potenzielle Täter/innen, die sich vielleicht als Mitarbeitende Zugang in die Krippe verschaffen möchten, abschreckt werden
  • Beim Bewerbungsgespräch werden standardisierte Fragen bzgl. den Kinderschutz gestellt und geklärt
  • Kinderschutzschulungen für alle Mitarbeiter/innen
  • Verhaltenskodex sind die Does & Don`ts für alle Mitarbeiter/innen definiert und wird von jedem haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, sowie etwaige Vorstände und Vereinsmitglieder unterschrieben

a1) Rollen und Verantwortlichkeiten

Die Leitung & Obfrau, Frau Slechta, unserer Einrichtung trägt die Hauptverantwortung für die Umsetzung unsers Kinderschutzkonzepts. Sie definiert die Rollen und Verantwortungsbereiche aller Mitarbeitenden in der Umsetzung des Schutzkonzepts, in Stellenbeschreibungen, weiteren Konzepten und Verträgen. Diese Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten werden transparent für alles Mitarbeiter dargestellt.

a2) Personalauswahl

Grundvoraussetzung für die Einstellung neuer Mitarbeiter/innen ist neben der fachlichen Ausbildung eine kindorientierte Haltung, ein Bekenntnis zu Kinderrechten und zum Kinderschutz und gegen jegliche Form von Gewalt.
Beim Bewerbungsgespräch erfolgt eine klare Offenlegung des Problembewusstseins unseres Hauses
Dem Bewerber/in wird die Richtlinie hinsichtlich erlaubter und untersagt Verhaltensweisen zur Kenntnis gebracht
Hat der Bewerber/in schon Erfahrung mit dem Schutzkonzept
Wie definiert der Bewerber/in eine professionelle Nähe und Distanz in der pädagogischen Arbeit
Was wird vom Bewerber/in veranlasst, um das Schutzkonzept durchzuführen
Die Herausforderung und Anforderung sieht der Bewerber/in im Umgang mit Nähe und Distanz bei der täglichen Arbeit mit Kindern
Wie verhält sich der Bewerber/in bei bestimmten Szenarien, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten, z.B. Grenzüberschreitendes Wickeln

a3) Personalentwicklung und -management

Wir sorgen für eine Sensibilisierung aller Mitarbeiter, um das Kinderschutzkonzept innerhalb der Kinderkrippe zu verankern.
Wir verpflichten uns, unsere Mitarbeiter/innen – abgestimmt auf ihre jeweiligen Vorerfahrungen – entsprechende Schulungen zum internen Kinderschutzkonzept, Verfahren und Ansprechperson, Kinderrechte, unterschiedliche Formen von Gewalt, Gewaltprävention, Sexualprävention – Umgang mit kindlicher Sexualität z.B Doktorspiele Rahmen und Grenzen zukommen zu lassen, mit dem Ziel, ein für den Kinderschutz sensibles Umfeld zu verankern.
In Teamsitzungen besprechen wir regelmäßige Themen in Zusammenhang mit unserem Kinderschutzkonzept, insbesondre unseren Umgang mit heiklen Situationen. Innerhalb des pädagogischen Alltags und reflektieren die Umsetzung.

a4) Team- und Fehlerkultur

Wir achten auf einen unterstützenden und offenen Umgang mit schwierigen Situationen und Problemen, dies schließt auch pädagogisches Fehlverhalten oder persönliche Probleme wie Überforderung ein. In unseren Teamsitzungen ist dies ein fixer Punkt auf der Tagesordnung. Wir passen gut aufeinander auf und unterstützen einander. Sollten wir ein Fehlverhalten bei Kollegen/innen beobachten oder Überforderung feststellen, sprechen wir – je nach Situation – sie Person individuell darauf an bzw. klären das Thema in der Teamsitzung, in einem offenen und wohlwollenden Ton, idealerweise, wenn die Person zugegen ist.
Wiederholte Grenzverletzung werden nicht toleriert und ziehen je nach Schwere des Vorfalls Konsequenzen, auch arbeitsrechtliche Art, nach sich. Fehler dürfen und können passieren und darauf angesprochen werden.

a5) Supervision / Intervision / Fallbesprechungen

Die Leitung, Frau Slechta, stellt sicher das alle Mitarbeiter/innen Möglichkeiten zu Intervision oder Supervision erhalten, um über Situationen im Alltag zu sprechen und diese zu reflektieren. Dabei werden neben situationsspezifischen Fragestellungen, insbesondere auch die Beziehungsdynamik zwischen Kindern und Erwachsenen sowie den Kindern untereinander reflektiert und besprochen.
Bei konkreten Vorfällen, die aufgrund der Tragweite mehr Aufmerksamkeit benötigen bzw die sich wiederholen z.B. auffälliges Verhalten bei Kindern, Probleme von bestimmten Kindern individuell sowie untereinander, Probleme mit Eltern bzw Probleme, auf die die Eltern hingewiesen worden sind, pädagogisches Fehlverhalten der Mitarbeiter/innen, führen wir Fallbesprechungen durch. Die Zusammensetzung der teilnehmenden Personen kann hier variieren, in jedem Fall nimmt die Leitung/Pädagogin Frau Slechta und die
vertrauten Mitarbeiter/in, Eltern und gegebenenfalls externe Fachleute teil.

a) Verhaltenskodex

Unsere Einrichtung verfügt über einen Verhaltenskodex. Dieser ist für alle Mitarbeitenden in unserem Haus bindend, wurde gemeinsam mit dem Mitarbeiter/innen entwickelt und von diesen unterzeichnet.
Der Verhaltenskodex stellt ein klares Bekenntnis gegen jede Form von Gewalt dar und definiert die Grundhaltung aller in unserem Haus Tätigen.
Eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung dieser Verhaltensrichtlinie wird von allen Mitarbeitenden unterschrieben und ist häufig auch Bestandteil ihrer Arbeitsverträge. Auch Praktikant*innen, Zivildienstleistende und freiwillig mitarbeitende Personen unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex.
Unser Verhaltenskodex befindet sich im Anhang dieses Kinderschutzkonzeptes.

b) Kommunikationsstandards

Wir stellen sicher, dass wir in der Kommunikation über unsere Einrichtung und unsere Aktivitäten mit den Kindern, sei es innerhalb unseres Hauses z.B. an der Informationswand für Eltern und Bezugspersonen, über unsere Website, die Sozialen Medien oder in Form von Presseartikeln, darauf achten, dass jegliche Herstellung und Verbreitung von Medieninhalten (Texte, Fotos, Filme) die Würde der Kinder wahrt und ihre Identität schützt.
Für uns leitend und bindend ist die Datenschutzgrundverordnung. Darüber hinaus orientieren wir uns an den im Anhang aufgelisteten Merkblättern zu „Kinderschutzstandards für Kommunikation und Umgang mit Social Media“ sowie „Medienpädagogische Standards“.

2.2 Sexualpädagogik

Wir sind uns der Bedeutung der sexuellen Entwicklung bei Kindern bewusst. Ebenso ist uns bewusst, dass ein sexualpädagogisches Konzept wichtig und sinnvoll ist, um Kinder schützend in ihrer (sexuellen) Entwicklung und Selbstwahrnehmung zu fördern und um das Interesse und den Forschungsdrang gut und unaufgeregt zu begleiten. Ein sexualpädagogisches Konzept zur Etablierung eines gemeinsamen fachlichen Verständnisses und einer einheitlichen Sprache über Sexualität haben wir erstellt/werden wir erstellen. Damit können grenzverletzendes Verhalten bzw. sexualisierte Gewalt besser erkannt und die richtigen und notwendigen Schritte dagegengesetzt werden.


Wir orientieren uns an folgenden Leitlinien für den Umgang mit kindlicher Sexualität der Fachstelle Selbstbewusst - Sexuelle Bildung & Prävention von sexuellem Missbrauch.

Kindliche Sexualität braucht einen professionellen Rahmen
Kinder sind von Beginn an sexuelle Wesen, sie werden es nicht erst in der Pubertät. Kindliche Sexualität unterscheidet sich jedoch entscheidend von erwachsener Sexualität. Kinder erleben Sexualität ganzheitlich in Geborgenheit, Zärtlichkeit und Nähe, mit allen Sinnen und mit Neugier auf den eigenen Körper und den der Spielpartner/innen. Kindliche Masturbation und Erkundungsspiele sind sehr verbreitet und Teil der sexuellen Entwicklung, brauchen aber geeignete Rahmenbedingungen.
Deshalb sind eine professionelle, positive Begleitung und ein Team, das diesbezüglich im pädagogischen Alltag an einem Strang zieht, unerlässlich. Wir sehen auch Körper-, Sinnes- und Gesundheitserziehung als Teil der Sexualerziehung.
Sexualpädagogische Themen, die im Kindergartenalter relevant sind: Schau- und Zeigelust, Erkundungsspiele, Fragen, Körper und Sexualität betreffend, Geschlechtsunterschiede.

 

Die Psychosexuelle Entwicklung bis zum Schuleintritt
Um einordnen zu können, ob es sich um altersadäquates Verhalten handelt, ist die Auseinandersetzung mit psychosexuellen Entwicklungsphasen von Kindern notwendig.
Der Schwerpunkt des Interesses bzw. des Lustempfindens verlagert sich mehrmals und die Entwicklung, bis Schuleintritt verläuft in etwa folgenden Phasen (die Zeitangaben sind nur eine grobe Orientierung):
1. Lebensjahr: Körperkontakt und Nähe sind besonders wichtig. Lustgefühle entstehen über den Mund – durch Saugen, Lutschen, Beißen.
2 – 3 Jahre: Kinder lernen ihre Ausscheidungen zu kontrollieren, empfinden Lust durch Loslassen bzw. Zurückhalten. Sie entwickeln einen eigenen Willen ("Trotzalter") und genießen besonders Schlamm- und Gatsch-Spiele (Sandkiste, Knetmasse etc.).
3 – 6 Jahre: Die ersten Fragen zum Thema Sexualität tauchen auf. Aus der Neugier auf den eigenen und auf andere Körper entsteht Interesse an Erkundungsspielen, die völlig in Ordnung sind, sofern alle Beteiligten freiwillig mitmachen und im gleichen Alter bzw. auf dem gleichen Entwicklungsstand sind. Viele Kinder entdecken auch Lust durch Stimulation der Geschlechtsteile, manche setzen dies gezielt zum Spannungsabbau ein (sorgen Sie für einen geschützten Rahmen). Rollentypische Verhaltensweisen werden ausprobiert (Schminken, „Schön"-Machen, Kämpfen, Raufen). Erste Fragen zum Thema Sexualität („Woher kommen die Babys?“) werden gestellt und brauchen Antworten.

 

Kinderfragen beantworten – aber wie?

Wenn Kinder Fragen zum Thema Sexualität stellen, fühlen sich Erwachsene oft überfordert: Aufgrund der eigenen Aufklärungsgeschichte fällt es vielen schwer, über dieses Thema zu sprechen.
Und wenn Kinder keine Fragen stellen? Dann brauchen sie trotzdem Basisinformationen über Körper und Sexualität. So wie sie Hinweise zu Ampel und Zebrastreifen brauchen, selbst wenn sie nie danach fragen.
In jedem Fall ist es hilfreich, sich eine „Sprache" für das Thema Sexualität anzueignen – altersgemäße Bücher sind dabei eine große Hilfe.
Der Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen weist ausdrücklich darauf hin, welchen Zusammenhang Aufklärung und der Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch hat – und stärkt uns den Rücken.
Wir holen Eltern „ins Boot“, arbeiten transparent: indem wir die Eltern darüber informieren, wie wir Kindern Fragen beantworten, welche Bücher unsere Kinderkrippe/Kindergarten/Hort hierzu angeschafft hat. Wir möchten auch den Eltern die Möglichkeit geben, sich auf diesem Gebiet fortzubilden, wir legen Bücherlisten oder Elternbroschüren auf.

 

Kindliche Neugier vs. Sexuelle Übergriffe unter Kindern
Sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe unter Kindern können grundsätzlich überall passieren, wo Kinder zusammenkommen, und sind gekennzeichnet durch Unfreiwilligkeit und Macht. Manche Übergriffe passieren unabsichtlich im Spiel (z.B. versehentliche Berührung im Intimbereich), manchmal kippt eine zuerst angenehme Spielsituation (z.B. Erkundungsspiele) ins Unangenehme. Manchmal setzen Kinder Übergriffe bewusst ein, um sich stärker und mächtiger zu fühlen. Und manchmal ist ein Übergriff die Reaktion eines Kindes auf erlebten Missbrauch durch Erwachsene: Daher sollte bei massiveren Übergriffen geprüft werden, ob Kindeswohlgefährdung der Auslöser für das übergriffige Verhalten sein könnte.
In jedem Fall ist eine pädagogische Intervention erforderlich, um zu verhindern, dass sich das Verhaltensmuster „Machtausübung durch sexuelle Übergriffe" verfestigt. Ein großer Teil der (erwachsenen) Missbrauchstäter/innen beginnt bereits im Kindes- oder Jugendalter mit sexuellen Übergriffen: Dieses Verhaltensmuster zu unterbrechen ist nicht nur opferpräventiv, sondern auch täterpräventiv.

 

Unser Vorgehen bei sexuellen Übergriffen unter Kindern:

  • Wir helfen dem betroffenen Kind! (trösten, glauben, …)
  • Wir machen klar, dass das übergriffige Kind sich falsch verhalten hat.
  • Wir vermeiden die Begriffe „Opfer" und „Täter/in": Sie sind stigmatisierend und führen zur Eskalation. Stattdessen verwenden wir die Begriffe „(vom Übergriff) betroffenes Kind“ und „Kind, das den Übergriff gesetzt hat“
  • Als Team ziehen wir an einem Strang! Regeln besitzen allgemeine Gültigkeit. Das Thema hat allerdings das Potential zur Teamspaltung – in solchen Fällen holen wir uns Hilfe von außen.
  • Transparenz gegenüber den Eltern: Wir informieren in geeigneter Form (z.B. Elternbrief) (ohne Nennung von Namen/Details) darüber, dass es einen Übergriff gegeben hat und welche Schritte wir unternehmen.
  • Auch für die nicht betroffenen Kinder ist ein Gespräch über den sexuellen Übergriff und die verhängten Maßnahmen wichtig: Damit lernen sie, dass solches Verhalten nicht geduldet wird und sie sich jederzeit Hilfe holen können.

Es ist kein Qualitätskriterium, Ob sexuelle Übergriffe in einer Einrichtung geschehen – die Qualität zeigt sich im Umgang hiermit.

2.3 Niederschwelliges Beschwerdewesen

Unsere Einrichtung verfügt über ein geplantes und strukturiertes System zur Regelung unseres Umgangs mit Beschwerdefällen und Verdacht auf Gewalt.
Ziel unseres Beschwerdewesens ist es, möglichst früh über etwaige Verdachtsfällen zu erfahren und Fälle von Gewalt & Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Eine eigene Person – Frau Slechta - ist in unserem Verein mit Fragen des Kinderschutzes befasst:

a) Kinderschutz-Beauftragte

Unsere Kinderschutz-Beauftragte Frau Slechta erfüllen verschiedene Aufgaben. Sie

  • sorgt für die Umsetzung unseres Kinderschutzkonzeptes
  • organisiert Kinderschutz-Schulungen der Mitarbeitenden bzw. setzen sonstige Maßnahmen zur Sensibilisierung des Teams
  • dokumentiert und evaluiert unser Konzept
  • ist erste Ansprechperson für Themen des Kinderschutzes und etwaigen Fällen von Verdacht auf Grenzverletzungen oder Gewalt für Mitarbeitende, Bezugspersonen und die Kinder selbst

Unsere Kinderschutz-Beauftragte ist:

a) Externe Beratungsstellen

Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel

Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel

Kinder- und Jugendhilfe

Tel.: 05356/62131-6342
E-Mail: bh.kitzbuehel@tirol.gv.at

 

Kinder und Jugendanwaltschaft

An die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol können sich Kinder und Jugendliche, Eltern oder auch Mitarbeiter*innen wenden. Die externe Beratungsstelle fungiert dann als Vermittlung und kann sich mit der übergeordneten Stelle, wie zum Beispiel der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Landes Tirol in Verbindung setzen. Die Abklärung eines Verdachts wird allerdings nicht von der externen Beratungsstelle durchgeführt. Sie kann jedoch dabei unterstützen.


Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol
+43 512 508 3792
kija@tirol.gv.at

 

Kinder- und Jugendhilfe

Die Aufgaben und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe umfassen insbesondere:

  • Beratung und Unterstützung bei familiären Problemen.
  • Begleitung von Familien durch Belastungs- und Krisenzeiten.
  • Schutz und Hilfe für Kinder, die Vernachlässigung oder Gewalt erleben.
  • Rechtsinformation

Anliegen, bei denen beraten und unterstützt werden kann:

  • Die Vaterschaft soll festgestellt werden.
  • Sie wollen den Unterhalt für das Kind regeln
  • Das Kind braucht Unterhaltsvorschüsse.
  • Sie haben Hinweise darauf, dass ein Kind in Ihrer Umgebung vernachlässigt wird oder Schutz vor Gewalt braucht und möchten eine Überprüfung durch die Kinder- und Jugendhilfe.
  • Sie suchen Unterstützung bei Erziehungsfragen oder Begleitung bei der Bewältigung familiärer Belastungen und Krisen.
  • Das Kind soll die Trennung/Scheidung seiner Eltern gut verkraften.
  • Sie haben Schwierigkeiten, für Ihr Kind einen geeigneten Betreuungsplatz zu finden.
  • Sie wollen ein Pflegekind in Ihre Familie aufnehmen.
  • Sie überlegen sich, Ihr Kind zur Adoption freizugeben oder ein Kind zu adoptieren.

Bezirkshauptmannschaft Landeck
Kinder- und Jugendhilfe
Tel.: 05442/6996-5462
E-Mail: bh.landeck@tirol.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Reutte
Kinder- und Jugendhilfe
Tel.: 05672/6996-5672
E-Mail: bh.reutte@tirol.gv.at

Stadtmagistrat Innsbruck
Kinder- und Jugendhilfe
Tel.: 0512/5360-9228
E-Mail: post.kinderhilfe@innsbruck.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Kinder- und Jugendhilfe
Tel.: 05356/62131-6342
E-Mail: bh.kitzbuehel@tirol.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Kinder- und Jugendhilfe
Tel.: 05372/606-6102
E-Mail: bh.kufstein@tirol.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Imst
Kinder- und Jugendhilfe
Tel.: 05412/6996-5361
E-Mail: bh.imst@tirol.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Kinder- und Jugendhilfe
Tel.: 0512/5344-6212
E-Mail: bh.innsbruck@tirol.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Kinder- und Jugendhilfe
Tel.: 05242/6931-5831
E-Mail: bh.schwaz@tirol.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Lienz
Kinder- und Jugendhilfe
Tel.: 04852/6633-6582
E-Mail: bh.lienz@tirol.gv.at

Kinderschutzzentren in Tirol

Die Kinderschutzzentren stehen als Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, zur Verfügung, die sexuelle, körperliche und seelische Gewalt erlebt haben. Auch Eltern und Mitarbeiter/innen können sich an die Beratungsstelle wenden und professionelle Beratung in Anspruch nehmen, wenn Kinder und Jugendliche körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt waren (oder sind).
Ausgehend von den betroffenen Kindern und Jugendlichen, werden Hilfsmaßnahmen erarbeitet, die einen Ausstieg aus der Gewaltsituation ermöglichen und vor weiteren Gewalterfahrungen schützen sollen. Um wirksam helfen zu können, arbeiten die Kinderschutzzentren eng und regelmäßig mit anderen sozialen Einrichtungen zusammen.

Kinderschutzzentrum Imst
Tel.: 05412-63405
E-mail: imst@kinderschutz-tirol.at

Kinderschutzzentrum Lienz
Tel.: 04852-71440
E-mail: lienz@kinderschutz-tirol.at

Kinderschutzzentrum Wörgl
Tel.: 05332-72148
E-mail: woergl@kinderschutz-tirol.at

Kinderschutzzentrum Innsbruck
Tel.: 0512-583757
E-mail: innsbruck@kinderschutz-tirol.at

Kinderschutzzentrum Reutte
Tel.: 05672-64510
E-mail: reutte@kinderschutz-tirol.at

c) Beschwerdewesen

Uns ist wichtig, dass sich alle Kinder in der Krippe wohl und sicher fühlen und wir das Vertrauen ihrer Bezugspersonen genießen. Den Rahmen dafür schaffen wir täglich durch unsere Art des Miteinanders und einer transparenten Kommunikation.
Wir fragen in regelmäßigen Abständen bei allen Beteiligten ihre Zufriedenheit und ihr Wohlbefinden ab, um damit den Boden zu bereiten, dass wir über etwaige Unzufriedenheiten informiert werden. Und wenn jemand wirklich unzufrieden ist, bestehen verschiedene Möglichkeiten, uns dies mitzuteilen:

  • Für Eltern und Bezugspersonen, die mit einer pädagogischen Maßnahme unzufrieden sind oder sich Sorgen um ihr Kind und seine Zeit in unserem Haus machen, stehen die Pädagoginnen und Pädagogen für Einzelgespräche (mit Terminvereinbarung) zur Verfügung sowie in bestimmten Fällen auch die Leitung unseres Hauses oder die/der zuständige Fachinspektor/in der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen. Auch in Tür- und Angelgesprächen signalisieren wir unsere Bereitschaft zu einem offenen Austausch.
  • Für anonyme und/oder schriftliche Anliegen gibt es unser niederschwelliges Beschwerdewesen, das Bezugspersonen und Mitarbeiter/innen gleichermaßen nützen können und Kinder zum Teil.
  • Mitarbeitende können das Gespräch suchen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind oder Sorgen über eine Kollegin/einen Kollegen machen – diese unterstützen bei den notwendigen nächsten Schritten. Mitarbeitende können sich zudem auch direkt an die Leitung und im Zweifelsfall an die zuständige Fachinspektorin der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
    wenden.
  • Für Kinder:
    Wir sind immer offen für die Ängste und Sorgen der Kinder in unserem Haus und leben einen partizipativen und empathischen Zugang. Diese Haltung ermöglicht uns, die Meinung von Kindern auch vor deren Spracherwerb durch die Beachtung ihrer nonverbalen Signale wahrzunehmen und zu berücksichtigen.
    Auch sind wir im pädagogischen Alltag offen für unmittelbare Beschwerden von Kindern, die häufig ganz spontan kommen und meist direkt im Gespräch zwischen Kind und Pädagogen/in geklärt werden können – manche Themen werden in der Folge z.B. im Morgenkreis wieder aufgegriffen und bearbeitet.
    Wir wissen, dass junge Kinder ihre „Beschwerde“ auch durch ihr Verhalten ausdrücken:
    • Weinen, Schreien
    • Körperliches und verbales Wehren
    • Zurückziehen
    • Schlagen
    • Nicht teilnehmen
    • Nicht reden
    • Nicht reagieren
    • Zurückweichen
    • Zögerlich/ängstlich reagieren
    • "Nein" oder "Stopp" sagen
    • Häufiges krank sein

2.4 Kommunikation und Medienpädagogik

a) Allgemeine Richtlinien für Kommunikation

  • Alle Medieninhalte beruhen auf den Werten von Respekt und Gleichheit - wir wahren die Würde der dargestellten Personen.
  • Wir achten darauf, dass Kinder als Persönlichkeiten mit vielen Facetten und Potenzialen dargestellt werden. Kein Kind wird mit Fokus auf seine Hilfsbedürftigkeit oder etwaige Defizite dargestellt.
  • Wir informieren Obsorgeberechtigte vor der Erstellung von Medieninhalten und holen ihre Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder ein. Dies kann am Beginn des Kindergartenjahres oder für einzelne Veranstaltungen erfolgen.
    Ebenso informieren wir die Kinder altersgemäß über das Erstellen von Medieninhalten und über das Fotografieren. Wir achten darauf, dass auch sie die Möglichkeit haben, es abzulehnen fotografiert zu werden.
  • Wir respektieren die Privatsphäre aller beteiligten Personen zu jeder Zeit.
  • Auf Fotos, die Kinder zeigen, achten wir darauf, dass diese angemessen bekleidet sind und in unverfänglichen Posen abgebildet werden. Wir veröffentlichen keine Fotos von Kindern in Badekleidung.
  • Im Prinzip können alle Fotos von Kindern, die im Internet gespeichert sind, missbräuchlich verwendet werden. Daher hegen wir eine hohe Sorgfalt bei der Auswahl von Fotos, die wir veröffentlichen. Die Gesichter der Kinder werden unerkenntlich gemacht.

b) Regeln für Social Media und Fotoverwendung

  • Mitarbeiter*innen dürfen Kinder ausschließlich mit dem Krippen Handy fotografieren, um diese im Sinne der Einrichtung verfügbar zu haben. Sie dürfen die Bilder zudem den jeweiligen Familien zur Verfügung stellen. Eine private Nutzung der Bilder bzw. ein Posten in sozialen Netzwerken ist untersagt.
  • Eltern dürfen in Abholsituationen und bei Veranstaltung andere Kinder innerhalb der Einrichtung fotografieren – wenn das Kind bzw. seine Bezugspersonen damit einverstanden sind – diese Bilder dürfen nicht in den sozialen Medien geteilt oder über Messenger-Dienste verbreitet werden – Abgesehen von einem direkten Versenden an die Familie des fotografierten Kindes.
  • Wir haben dafür ein Informations- und in der Vereinbarung niedergeschrieben, dass Eltern oder sonstige Obsorgeberechtigte über die Richtlinien informiert und dass diese auch unterschreiben.

c) Medienpädagogik

Digitale Medien sind heute bereits sehr früh im Leben von Kindern präsent und wirken als steter Begleiter in der Lebenswelt bereits von sehr jungen Kindern (mpfs, 2021). Laut einer Studie von Saferinternet.at aus 2020 sind 72% der 0–6-Jährigen im Internet - 22 Prozent der Kinder unter sechs Jahren haben bereits ein eigenes Gerät zur Verfügung.

Diese Entwicklung macht uns bewusst, dass wir uns im Kontext des Kinderschutzes auch mit medienpädagogischen Fragestellungen auseinandersetzen müssen und Eltern unterstützen möchten.
Die folgenden praktischen Anregungen in der Zusammenarbeit mit Eltern im Rahmen der digitalen Medienbildung sind ebenfalls der Handreichung „Digitale Medienbildung in elementaren Bildungseinrichtungen“ (Leitfaden zur Medienbildung in elementaren Bildungseinrichtungen (Charlotte Bühler Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Forschung, 2020) entnommen, an dem wir uns orientieren:

  • Mediale Erfahrungen der Kinder als Basis für die Gestaltung der individualisierten Medienbildung
    im Gespräch mit den Eltern erfragen
  • Eltern dafür sensibilisieren, dass familiäre Mediennutzung die Kinder sozialisiert
  • Das Bewusstsein der Eltern dafür wecken, dass die Nutzung von digitalen Medien in der konkreten Situation einen Einfluss auf die Beziehung zu ihrem Kind hat
  • Eltern dazu anregen und ermutigen, Kinder bei ihren Medienaktivitäten zu begleiten, die Medienheldinnen und -helden der Kinder kennenzulernen, gemeinsam Neues auszuprobieren und über Medienerlebnisse sowie die damit verbundenen Gefühle zu sprechen
  • Eltern ermächtigen, sich eigeninitiativ mit dem Thema digitale Medien in der frühen Kindheit auseinanderzusetzen
  • Anschauliche Informationen über die Ziele sowie die Art und Weise der Nutzung von digitalen Medien in elementaren Bildungseinrichtungen
  • Transparente Dokumentation der Medienbildung, z. B. anhand von Videos oder Fotos

3 Fallmanagement / Krisenplan zum Umgang mit Verdacht auf Gewalt

Uns ist bewusst, dass Grenzverletzungen und Gewalt überall passieren können – auch in Einrichtungen wie der unseren. Mit unseren Präventionsmaßnahmen unternehmen wir alles, um das Risiko für Kinder, Gewalt in unserem Haus zu erleben so gering, wie möglich zu halten (unsere Einrichtung als sicherer Ort), und unseren Blick für Gewalt im Umfeld des Kindes zu schärfen (unsere Einrichtung als kompetenter Ort). Wir sorgen mit unserem Krisenplan dafür, dass alle unsere Mitarbeiter/innen im Falle von Verdacht auf Gewalt gut orientiert sind, um einerseits rasch aber andererseits mit Bedacht die notwendigen Schritte setzen zu können.

 

Der Krisenplan für Kinderbildungseinrichtungen regelt die Handlungsoptionen für folgende Szenarien:

  • Verdacht auf Gewalt in unserer Organisation
  • Verdacht auf Gewalt im Umfeld des Kindes
  • Verdacht auf Gewalt in einer Partnerorganisation

Meldungen über einen etwaigen Verdacht auf Gewalt können unsere Organisation über verschiedene Wege
erreichen:

  • durch Mitteilungen von Kindern (betroffene Kinder oder Zeuge/innen)
  • durch Mitteilungen von Eltern oder anderen Angehörigen
  • durch Beobachtungen und Mitteilungen von Kollegen/inne

Differenzierung Grenzverletzung vs. Gewalt und Folgen für den Interventionsplan

In unserem Fallmanagement differenzieren wir zwischen Grenzverletzung und Gewalt. Oft können die Grenzen aber auch fließend sein bzw. ein grenzverletzendes Verhalten kann im schlimmsten Fall in manifeste Gewalt münden.

Wir sind uns bewusst, dass es im Alltag aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Überforderung der Mitarbeitenden, Personalausfälle und dadurch Mehrbelastung usw.), zu unabsichtlichem Überschreiten der persönlichen psychischen oder körperlichen Grenzen eines Kindes kommen kann. Wir sind uns bewusst, dass häufig Unachtsamkeit oder Unwissenheit dazu führt und es Situationen geben kann, in denen grenzüberschreitendes Handeln – beispielsweise zum Schutz des Kindes – notwendig sein kann. In diesem Fall sind wir in unserer Kommunikation und unseren Handlungen besonders achtsam.

Für uns sind nicht nur objektive Faktoren Maßstab der Bewertung eines Verhaltens als grenzverletzend, sondern ebenso das jeweils subjektive Erleben des Kindes. Wir sind überzeugt, dass es wichtig ist, Grenzverletzungen zu benennen, das Verhalten zu korrigieren und eine Entschuldigung auszusprechen, damit in unserer Einrichtung keine „Kultur“ der Grenzverletzung entsteht.

Übergriffe im Sinne von Gewalt sind hingegen meist bewusste, körperliche oder psychische Grenzüberschreitungen. Sie resultieren oft aus persönlichen und /oder fachlichen Defiziten und reichen von Belästigungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Gewalttaten, z.B. Verängstigen oder Einschüchtern von Kindern, Drohungen, Beschimpfungen, grobes Festhalten, Schläge, usw.

Wenn es um einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende geht, nehmen wir auf die damit in einer Organisation einhergehende, spezielle Dynamik im Team bedacht. Unsere KinderschutzBeauftragte wird dazu spezifisch geschult.
Die detaillierten Interventionspläne werden in Abstimmung mit der Fachabteilung und unserer Trägerorganisation entwickelt und dem Anhang beigefügt.
In jedem Fall kontaktieren wir im Verdachtsfall unmittelbar unsere Leiterin/Erhalter – diese kennen die genaue Vorgehensweise und die Schnittstellen zu den verantwortlichen Behörden und Kooperationspartner/innen und kümmern sich gemeinsam mit der um die Meldung bei der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe.

Wir differenzieren in unseren Ablaufplänen nach Szenarien für Risikosituationen.
Jeder Verdachtsfall führt zu einem der möglichen Ausgangsszenarien, für die wir in der Einrichtung Regelungen treffen werden:

  • Verdacht bewahrheitet sich
  • Verdacht konnte widerlegt werden
  • Verdacht lässt sich weder verifizieren noch falsifizieren

Diese Handlungsoptionen reichen von vertrauensbildenden Maßnahmen im Falle eines widerlegten Verdachts über den Umgang mit Situationen mit unklarem Ergebnis bis zu straf- und arbeitsrechtlichen Schritten im Falle eines bestätigten Verdachtes.

4 Dokumentation und Evaluation

a) Dokumentation

Allen Grenzverletzungen und Verdachtsmomenten wird nachgegangen. Diese werden im Detail intern dokumentiert und gemäß Datenschutzbestimmungen (für sensible Daten) abgelegt.
Darüber hinaus wird die Umsetzung der in diesem Schutzkonzept vorgesehenen Maßnahmen dokumentiert.
Diese beiden Dokumentationen werden mindestens einmal pro Jahr analysiert und in einer Teamreflexion mit der Leitung besprochen und beurteilt.
Unser Kinderschutzkonzept soll ein „lebendiges Dokument“ sein. Das heißt, dass wir esje nach Notwendigkeit, die sich aus der jährlichen Reflexion ergeben kann, anpassen und überarbeiten, mindestens jedoch in einem dreijährigen Zyklus. Bei der Überarbeitung orientieren wir uns an analysierten Erfahrungswerten unserer Kinderschutz-Praxis sowie gegebenenfalls an externen Änderungen der national (bzw. international, z.B. durch EU-Recht) geltenden Kindesschutzstandards.

b) Evaluation

Für die Evaluation des Kinderschutzkonzeptes sind die Leitung unserer Einrichtung in Abstimmung mit dem Träger im Rahmen der üblichen Qualitätssicherungszyklen alle zwei Jahre zuständig. Die Evaluierung der Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes erfolgt nach Möglichkeit partizipativ. Die relevanten Prozessschritte, beginnend mit der Risikoanalyse, werden dabei erneut durchgeführt, um einen Vergleich ziehen zu können.

5 Quellenverzeichnis

5.1 Quellen & Hilfreiche links

Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000439


Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/bef/sb/bildungsrahmenplan.html


Keeping Children Safe (KCS):
https://www.keepingchildrensafe.global/


Leitfaden für gewaltfreie sozial-/pädagogische Einrichtungen,
https://www.gewaltinfo.at/uploads/pdf/betroffene/LeitfadenfuergewaltfreieEinrichtungen.pdf


(K)ein sicherer Ort –Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen - Ein Leitfaden
https://www.gewaltinfo.at/uploads/pdf/news/broschuere-kindeswohlgefaehrdung.pdf?m=1614353451&

5.2 Literaturauswahl Sexualpädagogik für den Elementarbereich

Klär mich auf: 101 echte Kinderfragen rund um ein aufregendes Thema. Gathen, Katharina von der, Kuhl,Anke


Wir können was, was ihr nicht könnt! Ein Bilderbuch über Zärtlichkeit und Doktorspiele. Ursula Enders / Dorothee Wolters


Blog über Aufklärungsbücher für jedes Alter: https://www.gefuehlsecht.at

 

Sexuelle Übergriffe unter Kindern: Handbuch zur Prävention und Intervention. Ulli Freund / Dagmar Riedel-Breidenstein

5.3 Literaturauswahl Medienpädagogik für den Elementarbereich

Theunert, H., & Demmler, K. (2007). (Interaktive) Medien im Leben Null- bis Sechsjähriger – Realitäten und Handlungsnotwendigkeiten. In B. Herzig & S. Grafe (Eds.), Digitale Medien in der Schule: Standortbestimmung und Handlungsempfehlungen für die Zukunft; Studie zur Nutzung digitaler Medien in allgemeinbildenden Schulen in Deutschland (pp. 137–145). Bonn: Dt. Telekom.

 

AAP - American Academy of Pediatrics. (1999). Media education. Pediatrics, 104(2), 341–343.

 

https://doi.org/10.1542/peds.104.2.341

 

Andersen, R. E., Crespo, C. J., Bartlett, S. J., Cheskin, L. J., & Pratt, M. (1998). Relationship of physical activity and television watching with body weight and level of fatness among children. Journal of the American Medical Association, 279(12), 938–942. https://doi.org/10.1001/jama.279.12.938


Nunez-Smith, M., Wolf, E., Huag, H. M., Emanuel, D. J., & Gross, C. P. (2008). Media and child and adolescent health: A systematic review. Washington, DC: Common Sense Media.


Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs) (2021). miniKIM-Studie 2020. Kleinkinder und Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 2- bis 5-Jähriger in Deutschland.
https://www.mpfs.de/fileadmin/user_upload/lfk_miniKIM_2020_211020_WEB_barrierefrei.pdf

6 Anhang zu unserem Schutzkonzept

Unser Leitbild

"Kinder sind das höchste Gut"

Die bestmögliche Betreuung der Kinder, die mit ihren individuellen Stärken und Schwächen zu unskommen, ist den Pädagoginnen und Assistentinnen wichtig.
Damit sich die Kinder wohl und angenommen fühlen, achten wir auf eine Atmosphäre mitgegenseitiger Achtung, Respekt und Wärme. Unsere Vision ist es, unseren Kindern ein zweitesZuhause zu geben, in dem sie sich sicher, wertgeschätzt und wohl fühlen, sowohl optimal betreutund individuell gefördert werden. Diese Vision basiert auf einer Werthaltung die davon geprägt ist, aus unseren Kindern weltoffene, interessierte und starke Persönlichkeiten zu machen.
Es ist die Aufgabe der Pädagogen/innen, geeignete Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Dennoch bieten wir täglich Impulse für einzelne Kinder, Kleingruppen, aber auch für die gesamte Gruppe. Diese sind dem Entwicklungsstand der Kinder angepasst und orientieren sich an ihren Interessen.
Kinder mit besonderem Förderbedarf werden separat und optimal betreut. Sie werden in Alltagsabläufen integriert und auf ihre Bedürfnisse wird vom Fachmitarbeiter eingegangen. Auch die Möglichkeit der Einzelintegration in einer Krippe mit Unterstützung einer Stützkraft besteht.

Alle unsere Aktivitäten haben ein Ziel: Die gesunde und selbstbewusste Entwicklung der Kinder mit Hilfe positiver Erfahrungen und vertrauter, zuverlässiger Bindung. Basis dafür sind einerseits ein kindgerechtes, abwechslungsreiches, anregendes und sicheres Umfeld, anderseits ein Team von Pädagoginnen und Assistentinnen, das qualifiziert und mit Engagement die Entwicklung jedes
einzelnen Kindes fördert und dabei einem Pädagogischen fundierten Konzept folgt, das im Weiteren beschrieben ist.
Dazu gehört auch das wichtige Thema der gesunden Ernährung. Wir bieten ein frisch gekochtes Mittagessen an. Wir legen Wert auf gesunde, vitaminreiche und abwechslungsreiche Ernährung – dies gilt auch für die Jause der Kinder.
Es ist uns wichtig, die Kinder beiderlei Geschlecht in der Findung ihrer Geschlechtsidentität zu unterstützen und auf Gleichberechtigung hinsichtlich Wertschätzung und Bildungschancen zu achten. Die Kinder werden entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Einrichtungsalltag und zur Gestaltung der Einrichtung beteiligt.
Wir unterstützen die Kinder, eine Beziehung zur belebten und unbelebten Natur aufzubauen und Achtung vor der Schöpfung zu Entwicklung, indem wir die freie Natur als notwendigen Entwicklungsraum für unsere Kinder erkennen. In unserem großen Außengelände werden wir gemeinsam mit den Kindern einen Kräutergarten und Hochbeete anlegen. Weiteres besuchen wir
den umliegenden Bauernhof, den Fluß, den Wald, laufen über die Felder uvm.

Unsere pädagogische Grundeinstellung basiert auf dem Wissen, dass Kinder Freiräume und Entfaltung ihrer Persönlichkeit brauchen, aber auch klare Grenzen und Regeln zur Orientierung und Sicherheit. Daher sind uns Alltagsrituale, gute Umgangsformen und ein überschaubares Bezugsbetreuermodell genauso wichtig wie Erfahrungsräume und Selbstbestimmung.

 

Risikoanalyse
Liegt Anbei
Verhaltenskodex
Liegt Anbei
Verfahrensabläufe & Krisenpläne
Sind in der Entwicklung
Detaillierte Interventionspläne für internen und externen Verdacht
Liegt Anbei

 

Impressum:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
Erstellt von:
Martina Wolf, Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
Waltraud Gugerbauer, ECPAT Österreich
im Rahmen der gemeinsamen Initiative SAFE PLACES